Konzept zur Kommunalen Sicherheit des SPD Kreises Bergedorf - beschlossen auf der Kreisdelegiertenversammlung vom 6. Oktober 2009
I. Vorwort
In unserem Bezirk Bergedorf lässt es sich gut leben. Wir haben schöne Naherholungsgebiete, viele gute und vergleichsweise günstige Wohnungen, eine interessante Kulturlandschaft und hoffentlich bald wieder einen Stadtkern mit zahlreichen interessanten Einkaufsmöglichkeiten. Nicht zuletzt aus diesen Gründen leben bei uns viele Familien mit Kindern und sind wir der kinderreichste Bezirk innerhalb Hamburgs.
Damit wir auch weiterhin ein attraktiver Bezirk bleiben, sollen sich alle Menschen in unserem Bezirk, ob jung oder alt, wohl und sicher fühlen können. Dazu gehört die Sicherheit im öffentlichen Verkehr, wirksamer Schutz bei Bränden, schnelle und gute Versorgung in anderen Notfällen und wirksamen Schutz vor Gewalt und Kriminalität. In allen Bereichen ist uns die Sicherheit der Bürger wichtig. Nicht nur bei der Polizei, sondern auch bei Feuerwehren und anderen Notfalldiensten kommt guter Ausstattung in personeller und sächlicher Hinsicht eine hohe Bedeutung zu. Wir treten deshalb im Interesse der Bürger für eine optimale Ausstattung auch von Feuerwehren und anderen Notfalldiensten ein.
Sich frei und ohne Angst vor Gewalt und Kriminalität zu bewegen, ist für alle Menschen in ihrem Lebensalltag ein berechtigter Anspruch, unabhängig vom Einkommen und unabhängig davon, in welchem Stadtteil von Hamburg sie leben. Seine Umsetzung ist notwendiges Ziel der Politik. Sicherheit darf nicht privatisiert, sondern muss durch staatliche Maßnahmen gewährleistet werden. Am besten geschieht dies durch Prävention, denn ungleiche Lebenschancen, Perspektivlosigkeit, mangelnde Bildung und gesellschaftliche Benachteiligung sind Ursachen von Kriminalität. Dort, wo eine Ursachenbekämpfung nicht oder nicht mehr greifen kann, muss jedoch die Kriminalität selbst wirksam bekämpft werden.
Sicherheit ohne Freiheit ist wenig wert. Wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind im Namen der Sicherheit jahrzehntelang verfolgt, verhaftet, misshandelt und ermordet worden. Aus diesen Erfahrungen heraus genießt die Verteidigung der bürgerlichen Grundfreiheiten, wie sie im Grundgesetz verankert sind, für uns hohe Priorität. Ihre Einschränkung ist für uns nur denkbar, wenn sie vorübergehend erfolgt, zur Kriminalitätsbekämpfung nachweislich wirksam ist und in ihrer Wirksamkeit regelmäßig überprüft wird. Wohin übertriebener und zügelloser Sicherheitswahn führen kann, konnten wir nach dem 11. September 2001 beispielhaft in den USA erleben, wo im Namen der Sicherheit Grundfreiheiten ganz oder teilweise außer Kraft gesetzt wurden und sogar Folter eingesetzt wurde.
Wir sind uns dieser Gefahren bewusst und nehmen sie sehr ernst. Wir verschließen aber auch nicht die Augen vor möglichen Problemen im Bereich der inneren Sicherheit. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen deshalb, dass über die bisherigen Maßnahmen und Projekte hinaus noch mehr dafür getan wird, dass die Sicherheit im Bezirk Bergedorf gewährleistet ist.
II. Maßnahmen wirksamerer Prävention und Sanktionierung
Eine wirksame Kriminalitätsprävention muss zu allererst bei den Lebensperspektiven der Menschen ansetzen. Deshalb ist zu gewährleisten, dass nicht nur ein theoretischer Anspruch aller auf Zugang zu Bildung besteht, sondern auch konkret alle Menschen in unserem Bezirk einen Schulabschluss machen und einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Das ist zuvörderst Sache der Schul-, Familien- und Arbeitsmarktpolitik. Aber auch die Sicherheits- bzw. Innenpolitik kann und muss zur Kriminalprävention beitragen. Außerdem hat sie Kriminalität und Gewalt, da wo diese auftreten, mit wirksamen Mitteln zu bekämpfen. Wir wollen, dass dazu folgende Maßnahmen ergriffen werden:
(1) Verstärkte Erziehung gegen Gewalt in Schulen und anderen Einrichtungen:
Erziehung zu gewaltfreiem Umgang mit anderen Menschen, Anti-Aggressions-training und das Erlernen gewaltfreier Konfliktlösungsstrategien müssen in Kindertagesstätten, Schulen und Jugendeinrichtungen zum selbstverständlichen regelmäßigen Programm- bzw. Unterrichtsbestandteil werden. Das haben die Schulen im Zusammenwirken mit Familien und besonders ausgebildeten Polizeibeamten und Sozialpädagogen, die die Verbindung zwischen Schulen und Jugendeinrichtungen herstellen, zu leisten. Zu thematisieren ist dabei auch die Gewalt von Schülern untereinander auf dem Schulweg, zum Beispiel in Bussen.
(2) Projekt Sport gegen Gewalt:
Sport in Schulen und Vereinen ist an sich schon ein wichtiger Beitrag gegen Gewalt und ihre Entstehung. Es muss deshalb gefördert werden, dass gerade Kinder und Jugendliche aus gewaltbereiten Gruppen stärker in Sportvereine einbezogen werden. Daneben müssen offene Projekte gefördert werden, in denen sich Jugendliche mit Gewalt in Sport und Alltag auseinandersetzen und fairen Umgang mit anderen Menschen lernen.
(3) Frühes Anti-Aggressionstraining und gezielte Einwirkung auf Intensivtäter:
Anti-Aggressionstraining darf bei strafunmündigen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen nicht erst dann auferlegt werden, wenn jemand zum Kreis der Intensivtäter zählt. Bereits bei erstmaligem Auffallen als Täter einer Gewalttat sollte dem Täter, unabhängig von Alter und kultureller Herkunft, auferlegt werden, ein Anti-Aggressionstraining zu absolvieren. Bei Intensivtätern müssen speziell ausgebildete Polizeibeamte und Sozialarbeiter Straftätern, insbesondere nach deren Haftentlassung, im Wege von Betreuungsbesuchen Unterstützung und Hilfestellungen geben, damit sie nicht rückfällig werden. Dabei müssen Straftäter, die drogenabhängig sind und infolgedessen Straftaten begehen, intensiver „an die Hand genommen“ werden.
(4) Schulsozialarbeiter und Durchsetzung der Schulpflicht:
Dass Kinder und Jugendliche, die der Schule fernbleiben („Schulschwänzer“), in der Gefahr stehen, Straftaten zu begehen, scheint sich bestätigt zu haben. Dabei kommt der häuslichen Situation eine besondere Bedeutung zu, wenn Eltern durch eigene schwierige Lebensumstände nicht die Kraft aufbringen, ihre Kinder zum Schulbesuch anzuhalten und zu motivieren. Um Eltern die Problematik zu verdeutlichen und betroffene Eltern und Kinder zu unterstützen, sollte an jeder Schule ein Schulsozialarbeiter eingestellt werden. Auf Geschäftsleute wollen wir dahingehend einwirken, dass sie Kindern keine Anreize zum Schulschwänzen gegen (z. B. Spiel-konsolen während der Schulzeit ausgeschaltet lassen). Als letztes Mittel muss zur Durchsetzung der Schulpflicht auch in Betracht kommen, Kinder, die häufig ohne Entschuldigungsgrund der Schule fern bleiben, durch die Polizei von zu Hause abholen und zur Schule bringen zu lassen. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass dies eine abschreckende Wirkung hat.
(5) Sicherheitskonferenzen der Bezirksverwaltung:
Die Bezirksverwaltung soll jährlich und bei dringendem Bedarf Sicherheitskonferenzen veranstalten, bei denen in Zusammenarbeit mit Polizei, Gerichten und Fachbehörden sowie Vertretern der Bürger – etwa von Jugendeinrichtungen, Sportvereinen, Schulen, Parteien und Seniorenverbänden – besondere Sicherheitsprobleme im Bezirk erörtert und gemeinsam Lösungsmöglichkeiten erarbeitet werden.
(6) Verstärkte Offenlegung und Kontrolle von Gefahrengebieten:
In Hamburg ist Anfang der neunziger Jahre die Möglichkeit geschaffen worden, in bestimmten Gebieten, in denen auf Grund konkreter Lageerkenntnisse anzunehmen ist, dass dort Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen werden und die Maßnahme zur vorbeugenden Bekämpfung der Straftaten erforderlich ist, so genannte Gefahrengebiete einzurichten, um Personen auch ohne konkreten Tatverdacht anzuhalten, zu befragen, ihre Identität festzustellen und mitgeführte Sachen in Augenschein zu nehmen. Nach der jüngsten Änderung dieses Gesetzes im Februar 2009 dürfen nunmehr auch die betreffenden Personen selbst durchsucht werden. Das soll der Polizei ermöglichen, bei gehäuftem Auftreten bestimmter Deliktstypen (z.B. Brandstiftungsserien, Wohnungseinbruchserien oder vermehrten Drogen- oder Gewaltdelikten) in den betreffenden Gebieten für begrenzte Zeit gezielte Kontrollen der als Täter in Betracht kommenden Personenkreise durchzuführen.
Wir Sozialdemokraten lehnen die Gefahrengebiete nicht grundsätzlich ab, wollen aber eine größtmögliche demokratische Kontrolle und Transparenz bei solchen Eingriffen. Deshalb ist die Polizei zu verpflichten, regelmäßig und in kurzen Abständen der Bezirksversammlung Bericht zu erstatten, welche Gebiete jeweils als Gefahrengebiete eingestuft sind, bezüglich welcher Deliktstypen dort kontrolliert wird, was die Kontrollen erbracht haben und ob die Deliktszahlen auf Grund der Maßnahme rückläufig sind. Durch die regelmäßige Auswertung wird die Wirksamkeit der Maßnahme überprüft und gewährleistet. Darüber hinaus fordern wir, dass die Bezirksversammlung ein rechtliches Mitsprache- und Entscheidungsrecht bei der Einsetzung von Gefahrengebieten erhält.
Zusätzlich wollen wir dahin gehende Regelungen schaffen, dass die Polizei regelmäßig und in kurzen Abständen, z. B. im Ausschuss für Verkehr und Inneres der Bezirksversammlung Bergedorf, öffentlich zu machen hat, welche Gebiete jeweils aktuell als so genannte Gefahrengebiete eingestuft sind, bezüglich welcher Delikts-typen dort verstärkte Kontrollen durchgeführt werden und was die Kontrollen gebracht haben.
(7) Kampagne „Bergedorf rüstet ab“:
Unserer Meinung nach haben in Bergedorf mit ganz engen Ausnahmen Waffen im öffentlichen Raum wegen der damit einhergehenden Gefährdung von Menschen nichts zu suchen. Gesetzliche Waffenverbote sind deshalb konsequent durchzusetzen und ggfs. sinnvoll zu erweitern.
Für Schulen ergibt sich ein umfassendes Waffenverbot bereits aus dem Schulgesetz (§ 31 Abs. 3 des Hamburgischen Schulgesetzes), für öffentliche Veranstaltungen aus dem Waffengesetz (§ 42 Abs. 1 WaffG). Diese Waffenverbote gilt es zunächst einmal konsequent umzusetzen. Das bedeutet für uns, die bestehenden Waffenverbote allgemein bekannt zu machen und im Bewusstsein so zu verankern, dass sie von allen Menschen ernst genommen und Verstöße dagegen nicht mehr als Lappalie angesehen werden.
Zu diesem Zweck wollen wir in Bergedorf eine große öffentliche Kampagne gegen Waffen unter dem Motto „Bergedorf rüstet ab“ durchführen, in deren Rahmen durch Veranstaltungen in Schulen, Jugendzentren und anderen Einrichtungen sowie massive Begleitung in den Medien das Bewusstsein für die Gefahren von Waffen und die Wichtigkeit der Einhaltung von Waffenverboten geschärft werden soll.
Darüber hinaus halten wir eine Ergänzung des Waffengesetzes dahin für sinnvoll, dass die Landesregierungen ermächtigt werden, Gebiete mit einer Häufung einschlägiger Straftaten zu – umfassenden – Waffenverbotszonen zu erklären.
(8) Mehr Beschäftigte mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst und in sozialen Einrichtungen:
Probleme, die durch fehlende oder mangelnde Sprachkenntnisse oder Unkenntnis kultureller Eigenheiten hervorgerufen werden, lassen sich wirksamer bekämpfen, wenn im öffentlichen Dienst und in sozialen Einrichtungen verstärkt Menschen eingestellt und eingesetzt werden, die selbst einen Migrationshintergrund haben und über entsprechende Fremdsprachenkenntnisse verfügen. Das gilt im Bereich der inneren Sicherheit insbesondere für Polizisten und Straßensozialarbeiter.
(9) Vorrang für mehr Polizeipräsenz in Bergedorf statt Videoüberwachung:
Wir sind uns nicht erst seit den Ausspäh- und Abhörskandalen bei Bahn, Telekom und Asklepios der Gefahren eines Missbrauchs technischer Möglichkeiten bewusst. Außerdem bedeutet eine Videoanlage vor Ort nicht unbedingt schnelle Hilfe im Notfall wie sie durch polizeiliche Präsenz gewährleistet werden kann. Auch bei den vielen unter Alkohol begangenen Straftaten ist der Nutzen einer Videoüberwachung äußerst fraglich. Aus diesen Gründen haben eine Erhöhung der Präsenz der Polizei auf Straßen, Wegen und Plätzen unseres Bezirks durch Verbesserung der personellen Ausstattung der Bergedorfer Polizeirevierwache sowie daneben eine sozialverträgliche und kriminalpräventive Stadtplanung für uns Vorrang vor technischer Überwachung insbesondere durch Videokameras.
Eine ergänzende Videoüberwachung an einzelnen Stellen im öffentlichen Raum ist für uns nur in örtlich wie zeitlich streng begrenzten Ausnahmefällen denkbar, wenn deren Wirksamkeit zur Kriminalitätsbekämpfung ständig überprüft wird. Etwaige technische Überwachungsmaßnahmen an öffentlichen Plätzen sind durch eine laufende Auswertung des Kosten- Nutzenverhältnisses zu begleiten und ggfs. wieder einzustellen. Auf jeden Fall ist strikt darauf zu achten, dass keine Wohnungen und Hauseingänge, die zum persönlichen Schutzbereich von Menschen gehören, in dem Erfassungsbereich einer Videoanlage liegen.
(10) Sozialverträgliche und kriminalpräventive Stadtplanung:
Ein Mehr an objektiver Sicherheit und subjektivem Sicherheitsgefühl kann dadurch geschaffen werden, dass schon bei Stadtplanungsmaßnahmen kriminalpräventive Gesichtspunkte berücksichtigt werden und sozialverträglich geplant wird. Wir wollen deshalb, dass so genannte Angsträume, in denen Menschen sich unsicher oder zumindest unwohl fühlen, in unserem Bezirk umgestaltet werden und die Entstehung solcher Räume in Zukunft vermieden wird.
Dabei wollen wir die Bevölkerung in die Bestandsaufnahme, wo sich in unserem Bezirk solche Angsträume befinden, und die Entwicklung von Konzepten für deren Beseitigung und künftige Vermeidung einbeziehen, zum Beispiel durch kommunale Bevölkerungsbefragungen, die durch informierende Medienkampagnen begleitet werden.
Bei allen laufenden und künftigen städtebaulichen Maßnahmen ist die Prüfung der Möglichkeiten sozialverträglicher und kriminalpräventiver Ausgestaltung in die Planung zu integrieren.
(11) Kampagne gegen Alkoholkonsum junger Menschen:
Gerade unter jungen Menschen nimmt übermäßiger Alkoholkonsum dramatisch zu. Wir wollen nicht abwarten, bis in Bergedorf Jugendliche oder sogar Kinder durch Alkoholmissbrauch gesundheitlichen Schaden nehmen.
Deshalb muss in Schulen, Kindertagesstätten und Jugendeinrichtungen mehr dafür getan werden, Jugendlichen und Kindern einen selbstverantwortlichen Umgang mit der legalen Droge Alkohol beizubringen. Eine Maßnahme dafür könnte sein, trockene Alkoholiker in Schulen über ihre Erfahrungen berichten zu lassen.
Zu wirksamer Bekämpfung übermäßigen Alkoholkonsums von Jugendlichen und Kindern gehört eine konsequente Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Jugend- und Gaststättenrechts zum Alkoholverkauf und –ausschank an Jugendliche und Kinder sowie ein konsequentes Ausschöpfen der Ahndungsmöglichkeiten bei Verstößen. Durch die Praxis der Gewerbeaufsicht muss deutlich gemacht werden, dass unzulässiger Alkoholausschank und –verkauf an Kinder und Jugendliche kein Kavaliersdelikt ist, sondern massiv sozialschädliches Verhalten, das die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit der verantwortlichen Personen als Voraussetzung einer Konzessionsentziehung indiziert.
(12) Alkoholverbote im öffentlichen Raum:
Immer mehr Straftaten werden im Zusammenhang mit übermäßigem Alkoholkonsum begangen, gerade auch bei den jugendlichen Tätern. Viele Menschen fühlen sich deshalb durch öffentliche Trinkgelage an bestimmten Plätzen nicht nur belästigt, sondern zunehmend in ihrer Sicherheit gefährdet.
Wir wollen, dass die Möglichkeit geschaffen wird, Alkoholkonsum im öffentlichen Raum nicht wie bisher nur in Grünanlagen durch Anordnungen des Bezirksamtes zu verbieten (§ 3 Abs. 2 des Hamburgischen Gesetzes über Grün- und Erholungsanlagen), sondern auch an anderen öffentlichen Plätzen. Wir setzen und deshalb dafür ein, eine entsprechende Ermächtigung in das für alle öffentlichen Straßen, Wege und Plätze geltende Hamburgische Wegegesetz in die dortigen Vorschriften über den „Gemeingebrauch“ öffentlicher Wege (§ 16 des Hamburgischen Wegegesetzes) aufzunehmen. Solche Alkoholverbote sind für uns nur in örtlich wie zeitlich streng begrenzten Ausnahmefällen denkbar, wenn die Wirksamkeit dieser Maßnahme für die Kriminalitätsbekämpfung ständig überprüft und nachgewiesen wird.
Alkoholverbote im öffentlichen Raum sind durch Kontrollen von Bezirklichem Ordnungsdienst und Polizei wirksam durchzusetzen.
Die Bekämpfung des übermäßigen Alkoholkonsums im öffentlichen Raum soll ebenfalls durch eine Werbe- und Aufklärungskampagne in Medien, Schulen und anderen Einrichtungen begleitet werden.
(13) Kampagne für ein sauberes Bergedorf:
Wir wollen ein Bergedorf ohne Vermüllung in Parks, Grünstreifen und im Umfeld der Bahnhöfe. Deshalb müssen beim Bezirklichen Ordnungsdienst mehr Stellen als bisher zur Verfügung stehen, um die Verschmutzung des öffentlichen Raumes zu verhindern oder zu verfolgen.
Nur repressive Maßnahmen nützen aber wenig, wenn es in der Bevölkerung an dem nötigen Bewusstsein für die Bedeutung eines sauberen Lebensumfeldes fehlt. Deshalb wollen wir im Bezirk eine große Kampagne gegen Vermüllung starten, in deren Rahmen wir zusammen mit Bürgerverein und anderen Organisationen mit Hilfe von Plakaten und Aufräumaktionen für eine Bewusstseinsänderung werben.
(14) Pilotprojekt „Haus des Jugendrechts“ in Bergedorf:
Um ein Abgleiten von gefährdeten Kindern und Jugendlichen in eine kriminelle Karriere zu verhindern, muss koordiniert, zügig und konsequent gehandelt werden. Die positiven Erfahrungen in anderen Großstädten (Stuttgart, Köln) wollen wir für Bergedorf mit dem Modellprojekt „Haus des Jugendrechts“ nutzbar machen. Dort arbeiten polizeiliche Jugendsachbearbeiter, die Jugendstaatsanwaltschaft und die Jugendgerichtshilfe in gemeinsamen Fallkonferenzen und einer behördenübergreifenden abgestimmten Fallintervention eng zusammen. Die Fallzuständigkeit des Staatsanwaltes richtet sich dabei nach dem Wohnort des Jugendlichen. Das Pilotprojekt „Haus des Jugendrechts“ soll alsbald umgesetzt werden. Um die Ausgestaltung eines solchen Projektes in den Einzelheiten zu konkretisieren, wird die SPD des Kreises Bergedorf hierzu eine Veranstaltung mit Fachleuten durchführen.
(15) Gemeinsamer Kampf gegen rechtsextreme Gewalt:
Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ächten Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus und die von rechtsextremen und ausländerfeindlichen Gruppen ausgehende Gewalt. Wir werden deshalb auch künftig nicht dulden, dass Rechtsextremisten im Bezirk Bergedorf ihr Unwesen treiben. Wir stehen deshalb auch in Zukunft für Aktionen und entschiedenen Kampf gegen Rechtsextremismus und rechtsextreme Gewalt.



